Bürgerbegehren
Weg für die Ruhrpromenade frei
Am 02.03.2007 hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten dem Rat der Stadt Recht gegeben. Entgegen den Beteuerungen der Kläger, man wolle nur den Verkauf der städtischen Grundstücke an der heutigen Ruhrstraße verhindern, erkannte das Gericht eine unzulässige Zielrichtung gegen die Bauleitplanung Ruhrpromenade. Im Bebauungsplanverfahren würden alle Belange, auch die der Öffentlichkeit, berücksichtigt und abgewogen. Auch teilte das Gericht eindeutig die Auffassung der Stadt, das Bürgerbegehren sei verfristet. Nach einem Beschluss des Rates der Stadt haben Beschlussgegner nach dem Gesetz drei Monate Zeit, ein Bürgerbegehren zu starten. In diesem Fall verging weit über ein Jahr. Das Gericht beschränkte sich auf diese Aspekte, obwohl noch weitere Tatbestände zu Klagezurückweisung hätten beitragen können.
Diese grüne Promenade kann kommen!
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